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Service

All­gemeine Infor­mationen

Ausführliche und aktuelle Informationen können Sie unserem   Icon Donwload  Informationen zur Altersversorgung  (108 KB, pdf)   entnehmen.

Pensions­kasse unter Aufsicht der Bundes­anstalt
für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (BaFin)

Eine Pensionskasse ist eine Einrichtung für die Altersversorgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Unternehmens im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin erhält eine Zusage, die entweder von ihm bzw. ihr selbst durch Gehaltsumwandlung oder vom Arbeitgeber finanziert wird. Die Pensionskasse verwaltet das Vermögen und zahlt später die Altersrenten oder das Alterskapital aus. Pensionskassen gibt es in der Rechtsform der Aktiengesellschaft und des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG). Pensionskassen werden zum Teil von nur einem Einzelunternehmen, zum Teil von einem Konzern, zum Teil von einer Vielzahl von Unternehmen oder gar einer ganzen Branche getragen.

Besonderheiten der Dresdener Pensionskasse VVaG (DPV)

Die Dresdener Pensionskasse VVaG (DPV) ist die älteste überbetriebliche Pensionskasse Deutschlands. Sie ist bereits seit 1901 am Markt und führt die betriebliche Altersversorgung für Unternehmen aller Branchen durch. Mehr als 800 passive und über 400 aktive Mitgliedsunternehmen vertrauen dem DPV die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.

Der DPV als regulierte Pensionskasse in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit unterliegt der Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Sicherheit des Dresdener Pensionskasse VVaG (DPV)

Die aus den Beiträgen der Versicherten finanzierten Kapitalanlagen werden den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt. Dies wird durch die Mitwirkung eines unabhängigen Treuhänders sichergestellt. Der DPV ist ein Versicherungsunternehmen und unterliegt als solches der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der DPV hat den seit 2008 sukzessiv sinkenden Marktzinsen an den Kapitalmärkten Rechnung getragen: Neuverträge der aktuellen Tarifgeneration ab 01.07.2022 sind nurmehr mit einem Rechnungszins von 0,25 % ausgestattet. Durch ein massives Abbremsen bei den obligatorischen Leistungen eröffnet der DPV erst den Spielraum für optionale Verbesserungen der Renten, z. B. über die Gewährung von Überschussbeteiligungen. Die Sicherheit unserer Renten und die finanzielle Integrität unserer Mitgliedsunternehmen ist ein wichtiger Teil unserer Geschäftsstrategie. Der DPV agiert seit über 100 Jahren erfolgreich am Markt, hat eine traditionell konservative Anlagepolitik und ein auf Kontinuität ausgerichtetes Geschäftsmodell.

Möglich­keit der Ent­gelt­um­wandlung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auf Teile ihres Bruttolohnes verzichten und direkt vom Arbeitgeber an die Pensionskasse abführen lassen (=Entgeltumwandlung). Dieser Teil des Bruttolohnes bleibt unversteuert und wird in voller Höhe als Versicherungsbeitrag gewertet. Beiträge aus Ent­gelt­umwandlungs­ver­einbar­ungen sind (sofern die nachfolgende Höchstgrenze nicht bereits durch den Arbeitgeberanteil ausgeschöpft ist) bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Die ersten 4 % der BBG sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Die zweiten 4 % der BBG sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Beiträge, die nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung pauschal versteuert werden, sind auf den steuerfreien Rahmen (8 % BBG, siehe oben) anzurechnen und reduzieren dementsprechend den Dotierungsrahmen.

Mitgliedschaft bei der Dresdener Pensionskasse VVaG (DPV)

Der DPV ist offen für Unternehmen aller Branchen und Größen. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eines Mitgliedsunternehmens können Versicherte im DPV und somit selbst Mitglied werden.

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Wir klären gerne alle noch offenen Punkte.

Ihre Ansprech­partnerin

Maria Moder

Tel. 09221 6060-11

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