Berechnen Sie anonymisiert anhand einiger weniger Angaben auf Basis einer unverbindlichen Hochrechnung Ihre mögliche Altersrente im Rahmen einer Versicherungslösung beim DPV.
Die Berufsunfähigkeitsrente (sofern versichert) entspricht der jeweils erreichten Anwartschaft der Altersrente im Versicherungsverlauf, nicht derjenigen zum Renteneintritt. Die Hinterbliebenenrente (sofern versichert) beträgt 60% hiervon.
Es handelt sich um eine unverbindliche Modellrechnung. Durch eine etwaige Überschussbeteiligung kann sich die Leistung erhöhen. Sie kann nicht garantiert werden, ist insbesondere von der Entwicklung von Kapitalerträgen, Kosten und Sterblichkeiten abhängig.
Die Kapitalabfindung ist spätestens drei Jahre vor Renteneintritt zu beantragen.
Den Berechnungen liegen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung genehmigten Tarife zugrunde.
Stand: 01.01.2015