Die nachstehenden Tarife gelten für alle neuen Versicherungsverträge, die ab dem 01.01.2021 abgeschlossen werden.
Je nach Wunsch und Bedarf des Versicherten können die folgenden Bausteine kombiniert werden. Tarifwechsel sind jederzeit ohne Anfall von Gebühren möglich.
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem DPV und den Mitgliedsunternehmen sowie Versicherten regeln sich ausschließlich nach unserer Satzung, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des DPV, dem jeweiligen Tarif und dem von der BaFin genehmigten Technischen Geschäftsplan in der jeweils gültigen Fassung.
Flexibles Tarifwerk
Option: Vorzeitige Rente (mit Abschlag) und Verlängerung bis 67 (mit Zuschlag) nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen möglich.
Rechenbeispiele auf Basis der aktuellen Tarife
* Auf Basis der aktuellen Konditionen. Die Beträge sind gerundet. Die Leistung kann sich ggf. durch Überschussbeteiligung erhöhen.
** Der tatsächliche Eigenaufwand bzw. die Einbuße beim Nettogehalt liegt deutlich niedriger, denn der Staat fördert die betriebliche Altersver-sorgung. Beiträge des Arbeitgebers an eine Pensionskasse und auch im Rahmen einer Entgeltumwandlungsvereinbarung geleistete Arbeitnehmeranteile (sofern die nachfolgende Höchstgrenze nicht bereits durch den Arbeitgeberanteil ausgeschöpft ist) sind bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Die ersten 4% der BBG sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Die zweiten 4% der BBG sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Beiträge, die nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung pauschal versteuert werden, sind auf den steuerfreien Rahmen (8% BBG, siehe oben) anzurechnen und reduzieren dementsprechend den Dotierungsrahmen. Angaben ohne Gewähr. Stand 2021
Bedingungen
Der DPV zahlt lebenslang Altersrente. Die Altersrente beginnt mit Ablauf des Monats, in dem der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die Höhe der Anwartschaft auf Altersrente bestimmt sich nach den Rentensteigerungssätzen (siehe Tariferläuterungen), den dem Einzelnen zurechenbaren Beiträgen und Gutschriften in Verbindung mit dem Lebensalter des Versicherten.
Der DPV übersendet jährlich eine Renteninformation, der die Höhe der bereits erreichten sowie die Höhe der noch erreichbaren Anwartschaft auf Altersrente entnommen werden kann.
In den Tarifen mit Berufsunfähigkeitsrente zahlt der DPV dem Versicherten eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente, soweit er durch körperliche Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Ausübung seines Berufs dauernd unfähig ist. Berufsunfähigkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Arbeitsfähigkeit auf weniger als die Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig gesunden Versicherten von gleicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist.
Eine vorübergehende Berufsunfähigkeitsrente erhält ein Versicherter, der nicht dauernd berufsunfähig ist, aber während 26 Wochen ununterbrochen berufsunfähig war, und zwar für die weitere Dauer der Berufsunfähigkeit.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente entspricht der Höhe der Anwartschaft auf Altersrente, die der Versicherte bei Eintritt des Versorgungsfalles hat. Wird Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, nimmt der DPV keine Beiträge mehr entgegen.
In den Tarifen mit Hinterbliebenenrente zahlt der DPV der Witwe bzw. dem Witwer des Versicherten eine lebenslange Witwen- bzw. Witwerrente sowie etwaigen Waisen eine zeitlich begrenzte Waisenrente.
Die Witwen- bzw. Witwerrente beträgt 60 %, die Vollwaisenrente ebenfalls 60 % und die Halbwaisenrente 30 % der Höhe der Anwartschaft auf Altersrente bzw. der Altersrente, die der Versicherte bei Eintritt des Versorgungsfalles hatte. In Summe dürfen Witwen-/Witwer- und Waisenrenten den Betrag nicht übersteigen, der für den Verstorbenen im Zeitpunkt des Todes gezahlt wurde oder gezahlt worden wäre. Die Witwen-/Witwer- und Waisenrenten werden in diesem Fall verhältnismäßig gekürzt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)